Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Der Bereich des Wirtschafts- und Unternehmensrechts ist vielschichtig und komplex.

Sowohl bei der Gründung von Gesellschaften, der Wahl der richtigen und sinnvollen Rechtsform dieser Gesellschaft, der Ausgestaltung des notwendigen Gesellschaftsvertrages wie auch bei den leider immer wieder unvermeidlichen Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern und natürlich auch bei der Abwehr und der Durchsetzung von Forderungen bin ich Ihnen behilflich. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen werde ich Sie bei der Vereinbarung von Rahmen-, Kooperations- und Lizenzverträgen unterstützen.  

Meine langjährige Tätigkeit in größeren Wirtschaftsrechtskanzleien in Stuttgart ermöglicht eine schnelle und präzise Einarbeitung auch in komplexe Sachverhalte und daraus resultierend das für Sie und Ihr Unternehmen bestmögliche Ergebnis.

 

Vertragsrecht: Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Zu meiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Vertragsrecht gehört nicht nur die wichtige Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses und daher die an Ihren Interessen orientierte Ausgestaltung von Verträgen, sondern auch die Beurteilung und Prüfung vorhandener Verträge. Ich stehe Ihnen jederzeit als Berater zur Seite und nehme selbstverständlich an den Vertragsverhandlungen teil, damit Ihre Interessen und Ziele stets bestmögliche Berücksichtigung erfahren.

Gerne berate ich Sie u. a. in folgenden Bereichen:

  • Kauf- und Leasingverträge (hier u. a. Rechte bei Mängeln der Vertragsgegenstände)
  • Gesellschaftsrechtliche Verträge (z. B. GmbH- Gesellschaftsvertrag, Dienstverträge für Geschäftsführer)
  • Lizenz- und Kooperationsverträge
  • Verträge im Bereich Computer- und EDV-Recht
  • Erstellung, Überprüfung und Neugestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)